Förderung & Steuern
Photovoltaik Förderung 2026: Was du wirklich bekommst
Einen bundesweiten Zuschuss für die reine Photovoltaikanlage gibt es nach unserem Kenntnisstand nicht; die Förderung besteht aus 0 % Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 3 UStG), steuerfreien Einnahmen (§ 3 Nr. 72 EStG), der Einspeisevergütung und dem KfW-Kredit 270, dazu kommen je nach Wohnort Landes- und Kommunalprogramme. Welche davon bei dir greifen, hängt von Anlagengröße, Wohnort und Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab (Stand 05.10.2026).
Welche Förderung gibt es für Photovoltaik?
| Baustein | Was du bekommst | Wo geregelt |
|---|---|---|
| 0 % Umsatzsteuer | Anlage, Speicher, Montage ohne USt | § 12 Abs. 3 UStG |
| Steuerfreie Einnahmen | Vergütung und Eigenverbrauch einkommensteuerfrei | § 3 Nr. 72 EStG |
| Einspeisevergütung | feste Vergütung für Überschussstrom | EEG |
| KfW 270 | zinsgünstiger Kredit | Hausbank, KfW |
| Regionale Programme | je nach Ort, teils Zuschüsse | Land, Kommune, Stadtwerk |
Wie viel ist die Förderung in Euro wert?
Ein Rechenbeispiel für unser Haus mit 9,46 kWp und 6-kWh-Speicher (Gesamtpreis ca. 16.400 €): Mit dem früheren Regelsteuersatz von 19 % wären rechnerisch ca. 3.100 € Umsatzsteuer angefallen. Dieser Betrag bleibt dir durch den Nullsteuersatz. Dazu kommt die Einspeisevergütung von ca. 490 bis 580 € im Jahr bei 7,70 ct/kWh, die du nicht versteuern musst. Der KfW-Kredit spart dagegen kein Geld, er verteilt die Kosten über die Laufzeit. Alle Werte sind Schätzungen.
Wie funktioniert die 0 % Umsatzsteuer?
Seit dem 01.01.2023 fällt auf Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen an oder auf Wohngebäuden keine Umsatzsteuer mehr an. Das Gesetz nennt eine Bruttoleistung von höchstens 30 kWp laut Marktstammdatenregister, ein typisches Einfamilienhaus liegt darunter. Es betrifft auch Speicher und für den Betrieb wesentliche Komponenten wie Wechselrichter, Energiemanagement und Montage. Nach dem Bundesfinanzministerium ist auch die Erweiterung oder Reparatur bestehender Anlagen begünstigt.
Der Nullsteuersatz ist nicht an das EEG gekoppelt. Das Bundesfinanzministerium nennt ihn unbefristet (Broschüre Stand März 2026). Auf deiner Rechnung muss der Satz 0 % stehen.
Sind die Einnahmen aus Photovoltaik steuerfrei?
Ja, wenn die Anlage im Rahmen von § 3 Nr. 72 EStG bleibt. Die installierte Bruttoleistung darf laut Marktstammdatenregister bis zu 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit betragen, insgesamt höchstens 100 kWp. Nach dem Bundesfinanzministerium gilt das für Anlagen, die nach dem 31.12.2024 in Betrieb genommen wurden, je Wohn- oder Gewerbeeinheit. Für ältere Anlagen galten 15 kWp je Einheit bei Gebäuden mit mehreren Einheiten.
Das heißt konkret: Vergütung und der Wert des selbst genutzten Stroms müssen nicht als Einkommen versteuert werden. Eine Einnahmenüberschussrechnung entfällt. Einzelheiten dazu im Ratgeber Solaranlage Steuern 2026.
Was bringt die Einspeisevergütung?
Für Inbetriebnahmen vom 01.08. bis 31.12.2026 zahlt der Netzbetreiber bis 10 kWp 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung (Volleinspeisung 12,22 ct/kWh), und zwar 20 Jahre lang. Nach dem Regierungsentwurf zum EEG 2027 soll diese feste Vergütung für Neuanlagen ab 01.01.2027 durch eine Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh über bis zu 36 Monate ersetzt werden. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Alle Details stehen auf der Seite Einspeisevergütung 2027.
Was ist der KfW-Kredit 270?
Das Programm „Erneuerbare Energien Standard“ (270) finanziert Photovoltaikanlagen auf Dächern, Fassaden und Freiflächen. Wichtige Eckdaten laut KfW:
- Privatpersonen können ihn nutzen, wenn sie mindestens einen Teil des Stroms einspeisen.
- Finanziert werden bis zu 100 % der Investitionskosten.
- Die Laufzeit beträgt mindestens 2 und bis zu 30 Jahre, eine tilgungsfreie Anlaufzeit ist möglich.
- Der Zins hängt von der Preisklasse ab, die deine Bank mit dir festlegt.
- Du beantragst den Kredit über Bank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank, bevor du mit dem Vorhaben beginnst.
- Es ist ein Kredit ohne Tilgungszuschuss.
Ob sich ein Kredit lohnt, hängt davon ab, wie sich der Zins zu deinem Nutzen verhält. Die Zinskosten sind in unseren Amortisationsrechnungen nicht enthalten.
Gibt es regionale Förderprogramme?
Ja, aber nicht überall und nicht dauerhaft. Die Programme unterscheiden sich je nach Bundesland, Stadt und Stadtwerk, deshalb gilt: vor Ort prüfen. Manche fördern zum Beispiel Speicher oder Beratung, andere nur bestimmte Anlagenarten. Die KfW verweist auf die Förderdatenbank des Bundes und auf die Förderinstitute der Länder.
So gehst du vor:
- In der Förderdatenbank des Bundes nach Wohnort und Thema suchen.
- Bei Gemeinde, Landkreis und Stadtwerk nach eigenen Programmen fragen.
- Bedingungen lesen: Antrag meist vor Auftragsvergabe, Mittel oft begrenzt.
- Mit dem Fachbetrieb klären, ob er Anträge begleitet.
Was bedeutet die Frist 31.12.2026 für die Förderung?
Die Frist betrifft die Einspeisevergütung: Wer bis dahin in Betrieb geht, behält nach heutigem Recht den Satz von 7,70 ct/kWh für 20 Jahre (Entwurf zum EEG 2027 noch nicht beschlossen). Die Steuervorteile hängen nicht an diesem Datum. Wenn du einen KfW-Kredit nutzen willst, solltest du den Antrag früh über die Hausbank stellen, denn er muss vor Vorhabenbeginn vorliegen. Das verträgt sich schlecht mit knapper Zeit.
Wann musst du bei welcher Förderung aktiv werden?
| Baustein | Wann aktiv werden |
|---|---|
| Einspeisevergütung | Inbetriebnahme bis 31.12.2026 für den heutigen Satz |
| KfW 270 | Antrag vor Beginn des Vorhabens |
| Regionale Programme | meist vor der Auftragsvergabe |
| 0 % Umsatzsteuer | Rechnung prüfen |
| Marktstammdatenregister | binnen 1 Monat nach Inbetriebnahme |
Ein sinnvoller Ablauf: erst Förderung und Kredit prüfen, dann Angebote vergleichen, Anträge stellen, danach den Auftrag erteilen und die Anlage bauen lassen. Wer erst bestellt und dann fragt, riskiert, regionale Programme zu verpassen.
Was wird oft missverstanden?
- „Photovoltaik wird nicht mehr gefördert“: Die Steuervorteile gelten weiter, die feste Vergütung soll ab 2027 für Neuanlagen entfallen (Entwurf, noch nicht beschlossen).
- „Die Einspeisevergütung ist ein Zuschuss“: Sie ist eine Vergütung für den eingespeisten Strom und wird 20 Jahre lang pro kWh gezahlt.
- „Steuerfrei heißt meldefrei“: Die Meldung im Marktstammdatenregister bleibt Pflicht.
Mehr zu den Steuerregeln im Ratgeber Solaranlage Steuern 2026. Was dein Dach bringen könnte, zeigt die kostenlose Dach-Analyse.
Quellen
- gesetze-im-internet.de: § 12 UStG (Nullsteuersatz, Abs. 3)
- gesetze-im-internet.de: § 3 EStG (Nr. 72)
- Bundesfinanzministerium: Ihre Photovoltaikanlage, Stand März 2026
- Bundesfinanzministerium: FAQ Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung von Photovoltaikanlagen
- KfW: Erneuerbare Energien Standard (270)
- Förderdatenbank des Bundes
- Bundesnetzagentur: EEG-Förderung für Solaranlagen
- Deutscher Bundestag: Drucksache 21/7867 (Regierungsentwurf EEG 2027)
- Verbraucherzentrale: Marktstammdatenregister (Stand 23.07.2026)
Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Förderbedingungen ändern sich, bitte beim jeweiligen Träger prüfen. Stand: 05.10.2026.
Häufige Fragen
Gibt es einen Zuschuss vom Staat für eine Photovoltaikanlage?
Einen bundesweiten Zuschuss für die reine PV-Anlage kennen wir nicht. Die Förderung läuft über Steuerregeln, die Einspeisevergütung und den KfW-Kredit 270. Manche Länder, Städte oder Stadtwerke bieten eigene Programme an, die du lokal prüfen musst. Eine Suche bietet die Förderdatenbank des Bundes.
Bleibt die Umsatzsteuer bei 0 %?
Der Nullsteuersatz gilt seit dem 01.01.2023, und das Bundesfinanzministerium nennt ihn in seiner Broschüre von März 2026 unbefristet. Eine Änderung ist nach unserem Kenntnisstand (Stand 05.10.2026) nicht beschlossen. Für neue Gesetze gilt immer: Prüfe vor dem Kauf den aktuellen Stand.
Muss ich meine Anlage beim Finanzamt anmelden?
Für steuerfreie Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit entfällt nach Angaben des Bundesfinanzministeriums die Einnahmenüberschussrechnung. Bei Kleinunternehmerregelung kann zudem auf die steuerliche Anzeige verzichtet werden. Die Meldung im Marktstammdatenregister bleibt Pflicht. Das ist keine Steuerberatung.
Kann ich den KfW-Kredit 270 als Privatperson nutzen?
Ja, wenn du zumindest einen Teil des erzeugten Stroms einspeist. Der Kredit finanziert bis zu 100 % der Investition und wird über deine Hausbank beantragt, bevor du mit dem Vorhaben beginnst. Er ist ein reiner Kredit, kein Zuschuss.
Gibt es regionale Förderprogramme für Photovoltaik?
Teilweise. Angebot und Konditionen unterscheiden sich je nach Bundesland, Stadt oder Stadtwerk und ändern sich oft. Prüfe lokal bei Kommune und Landesförderbank, bevor du bestellst, denn viele Programme verlangen den Antrag vor Auftragsvergabe.