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Frist 31.12.2026

Einspeisevergütung 2027: Was sich für neue Solaranlagen ändert

Stand: 05.10.2026

Nach dem Regierungsentwurf zum EEG 2027 soll die feste 20-jährige Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen zum 01.01.2027 wegfallen und durch eine Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für bis zu 36 Monate ersetzt werden. Wer seine Anlage bis zum 31.12.2026 in Betrieb nimmt, behält nach heutiger Rechtslage 20 Jahre lang den aktuellen Satz von 7,7 ct/kWh (Stand 05.10.2026, das Gesetz ist noch nicht beschlossen).

Was soll sich bei der Einspeisevergütung 2027 ändern?

Das Bundeskabinett hat am 29.07.2026 den Entwurf der EEG-Novelle 2027 beschlossen. Er liegt als Drucksache 21/7867 im Bundestag. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht. Alle Angaben zu 2027 auf dieser Seite sind deshalb „geplant“ und beziehen sich auf den Stand vom 05.10.2026.

Heute (Inbetriebnahme bis 31.12.2026)Geplant (ab 01.01.2027)
Feste Vergütungjafür Neuanlagen abgeschafft
Satz bis 10 kWp7,70 ct/kWh5,2 ct/kWh Übergangszahlung
Dauer20 Jahrebis zu 36 Monate
DanachSatz läuft 20 JahreDirektvermarktung oder unentgeltliche Abnahme
Volleinspeisung12,22 ct/kWhZusatzvergütung soll entfallen
Einspeisegrenze60 % ohne Smart Meterdauerhaft 50 % geplant

Die 5,2 ct ergeben sich im Entwurf aus einem Wert von 6,2 ct abzüglich 1 ct. Die Regierung begründet den Schritt damit, dass kleine Anlagen durch gesunkene Kosten oft auch ohne zusätzliche Förderung wirtschaftlich seien, sofern sie viel Strom selbst nutzen.

Bis wann gilt die alte Einspeisevergütung noch?

Nach dem Entwurf gelten Anlagen als Bestandsanlagen, die vor dem 01.01.2027 in Betrieb genommen wurden. Für sie bleibt das bisherige Recht anwendbar. Diese Sätze nennt die Bundesnetzagentur für Inbetriebnahmen vom 01.08. bis 31.12.2026:

AnlagengrößeTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
10 bis 40 kW6,66 ct/kWh10,24 ct/kWh

Der Satz gilt ab Inbetriebnahme für 20 Jahre. Wichtig: Ein unterschriebener Vertrag ist keine Inbetriebnahme. Das EEG definiert sie als erstmalige Inbetriebsetzung nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft: Die Anlage muss fest am vorgesehenen Ort und mit dem nötigen Zubehör für Wechselstrom installiert sein.

Was bedeutet das in Euro? Beispielrechnung

Ein Beispiel für eine Anlage mit 10 kWp, die im Jahr etwa 5.000 kWh ins Netz einspeist (Schätzung, ohne Eigenverbrauch und ohne Preisentwicklung):

Inbetriebnahme bis 31.12.2026Inbetriebnahme 2027 (geplant)
Satz7,7 ct/kWh5,2 ct/kWh
Pro Jahrca. 385 €ca. 260 €
Dauer20 Jahrebis 36 Monate
Garantiert insgesamtca. 7.700 €ca. 780 €

Für unseren Beispielhaushalt (9,5 kWp, rund 8.600 kWh Ertrag, Speicher, etwa 6.400 kWh Einspeisung) wären das ca. 490 € pro Jahr über 20 Jahre gegenüber ca. 330 € pro Jahr über 36 Monate. Die Zahlen sind ein Beispiel, kein Angebot.

Für welche Anlagen soll die Übergangszahlung gelten?

Der Entwurf staffelt die Leistungsgrenze nach dem Jahr der Inbetriebnahme:

InbetriebnahmeÜbergangszahlung für Anlagen
2027unter 50 kW
2028unter 25 kW
2029 und 2030unter 7 kW
ab 2031nicht mehr vorgesehen

Ein Einfamilienhaus mit 8 bis 15 kWp fiele damit 2027 und 2028 in die Übergangsregel, ab 2029 nicht mehr. Die Bundesnetzagentur soll die Übergangsphase verlängern können, falls die Direktvermarktung für kleine Anlagen noch nicht praktikabel ist.

Wie ist der Stand des Gesetzgebungsverfahrens?

DatumSchritt
29.07.2026Kabinettsbeschluss
07.09.2026Regierungsentwurf als Drucksache 21/7867
24.09.20261. Lesung im Bundestag, Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie
offenAusschussberatung, 2./3. Lesung, Bundesrat
offenbeihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission

Der Entwurf sieht das Inkrafttreten zum 01.01.2027 vor. Die Förderregeln stehen unter dem Vorbehalt der EU-Genehmigung. Der Text kann sich im Verfahren noch ändern, und ob alles pünktlich fertig wird, ist offen.

Was passiert nach den 36 Monaten?

Nach dem Ende der Übergangszahlung kann der Betreiber laut Entwurf eine Direktvermarktung wählen, den Strom unentgeltlich abgeben (bei Anlagen unter 100 kW) oder die Anlage ohne Einspeisung betreiben. Für den Einstieg in die Direktvermarktung ist für kleine Anlagen ein befristeter Bonus über vier Jahre vorgesehen.

Was der Strom dann einbringt, lässt sich heute nicht seriös vorhersagen. Das Fraunhofer ISE weist darauf hin, dass Solarstrom zur Mittagszeit zunehmend an Marktwert verliert.

Was ist Direktvermarktung für Hausbesitzer?

Bei der Direktvermarktung verkauft nicht mehr der Netzbetreiber deinen Überschuss zum festen Satz, sondern ein Dienstleister vermarktet ihn zum Marktpreis. Du bekommst den Erlös abzüglich der Kosten des Dienstleisters. Dafür braucht die Anlage in der Regel passende Messtechnik und Steuerbarkeit. Der Entwurf will den Hochlauf solcher Angebote auch für kleine Anlagen stärken und stellt klar, dass es keinen Vertrauensschutz dafür gibt, eingespeisten Strom dauerhaft ohne Direktvermarktung abzugeben. Wer nichts einspeisen will, kann die Anlage als Nulleinspeiseanlage betreiben, für die der Entwurf Hürden abbauen will.

Was bleibt bei Photovoltaik trotz Änderung gleich?

  • 0 % Umsatzsteuer auf Anlage, Speicher und Montage gilt seit 2023 und ist laut Bundesfinanzministerium unbefristet. Mit der EEG-Novelle hat sie nichts zu tun. Eine Änderung ist nach unserem Kenntnisstand nicht beschlossen.
  • Eigenverbrauch bleibt der größte Hebel: Eine selbst genutzte kWh spart ca. 38 ct, eine eingespeiste bringt 5 bis 8 ct.
  • Bestandsanlagen verlieren nichts.

Alles zu Steuern und Zuschüssen steht auf der Seite Photovoltaik Förderung.

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Quellen

Stand aller Angaben: 05.10.2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Gilt die Einspeisevergütung 2027 noch für neue Photovoltaik-Anlagen?

Nach dem Regierungsentwurf soll die bisherige feste Einspeisevergütung für Neuanlagen entfallen. Stattdessen ist für kleine Anlagen eine befristete Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für bis zu 36 Monate vorgesehen. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet (Stand 05.10.2026).

Verliere ich meine Einspeisevergütung, wenn meine Anlage schon läuft?

Nach dem Entwurf gelten Anlagen, die vor dem 01.01.2027 in Betrieb genommen wurden, als Bestandsanlagen. Für sie bleibt das bisherige Recht anwendbar, also die Vergütung über 20 Jahre zum Satz ihres Inbetriebnahme-Zeitpunkts.

Reicht es, den Vertrag bis zum 31.12.2026 zu unterschreiben?

Nein. Entscheidend ist die Inbetriebnahme, nicht der Kaufvertrag. Das Gesetz versteht darunter die erstmalige Inbetriebsetzung nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft. Mehr dazu im Ratgeber Wie lange dauert eine PV-Installation?

Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell?

Für Anlagen mit Inbetriebnahme vom 01.08. bis 31.12.2026 nennt die Bundesnetzagentur bis 10 kWp 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung. Zwischen 10 und 40 kW sind es 6,66 beziehungsweise 10,24 ct/kWh.

Ist das EEG 2027 schon beschlossen?

Nein. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 29.07.2026 beschlossen, der Bundestag hat ihn am 24.09.2026 in erster Lesung beraten und an den Ausschuss überwiesen. Die weiteren Beratungen, die 2./3. Lesung, der Bundesrat und die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission stehen noch aus.

Lohnt sich Photovoltaik 2027 auch ohne feste Einspeisevergütung?

Oft ja, wenn du einen hohen Anteil des Stroms selbst nutzt, denn jede selbst verbrauchte kWh spart etwa 38 ct. Wie stark Eigenverbrauch und Speicher die Rechnung tragen, zeigen Lohnt sich Photovoltaik? und Photovoltaik mit Speicher.