Noch 88 Tage · Wer 2026 ans Netz geht, sichert sich 20 Jahre Einspeisevergütung · 20 Jahre Vergütung sichern →
Dachwert

Solaranlage und Steuern 2026: Was gilt für Hausbesitzer?

Stand: 05.10.2026 · 5 Min. Lesezeit

Für eine typische Anlage auf dem Einfamilienhaus gilt: Kauf und Montage sind umsatzsteuerfrei (0 %, § 12 Abs. 3 UStG), und die Einnahmen aus Einspeisung und Eigenverbrauch sind bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG). Das ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung, denn dein Einzelfall kann abweichen.

Welche Steuern fallen bei einer Solaranlage an?

Hinweis: Dieser Text ist eine allgemeine Information. Er ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Fragen zu deinem Fall wende dich an Steuerberater oder Finanzamt.

ThemaRegel (Stand 2026)Grundlage
Umsatzsteuer beim Kauf0 %§ 12 Abs. 3 UStG
Einkommensteuer auf Einnahmensteuerfrei bis 30 kWp je Einheit§ 3 Nr. 72 EStG
Gewerbesteuerbei steuerfreien Anlagen laut Verbraucherzentrale nichtsiehe unten
Einnahmenüberschussrechnungentfällt (BMF)BMF-Broschüre
MarktstammdatenregisterPflicht, kein SteuerthemaBundesnetzagentur

Was gilt bei der Umsatzsteuer?

Seit dem 01.01.2023 fällt auf Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen keine Umsatzsteuer mehr an, wenn sie auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert werden (Nullsteuersatz, § 12 Abs. 3 UStG). Das Gesetz nennt eine Bruttoleistung von höchstens 30 kWp laut Marktstammdatenregister. Es umfasst nach dem Bundesfinanzministerium (BMF):

  • die Anlage mit den für den Betrieb wesentlichen Komponenten, etwa Wechselrichter, Dachhalterung, Solarkabel und Energiemanagement,
  • Speicher und die Montage,
  • die Erweiterung und den Austausch von Komponenten bestehender Anlagen.

Reine Wartungsverträge sind nicht begünstigt und bleiben bei 19 %. Der Nullsteuersatz gilt nach der Broschüre des BMF (Stand März 2026) unbefristet. Auf deiner Rechnung muss 0 % stehen. Eine Abschaffung ist nach unserem Kenntnisstand (05.10.2026) nicht beschlossen, auch wenn darüber spekuliert wird.

Ein praktischer Effekt: Du musst nicht mehr auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, nur um dir Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückzuholen. Der Grund dafür ist weggefallen.

Sind die Einnahmen aus der Anlage einkommensteuerfrei?

Ja, für kleine Anlagen. Nach § 3 Nr. 72 EStG sind Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen steuerfrei, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister höchstens 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 kWp beträgt. Das betrifft die Einspeisevergütung und den Wert des Eigenverbrauchs.

AnlageGrenze für die Steuerbefreiung
Einfamilienhaus30 kWp
Mehrfamilienhaus, Inbetriebnahme ab 202530 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit
Mehrfamilienhaus, Inbetriebnahme bis 202415 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit
Gesamtleistung je Steuerpflichtigemhöchstens 100 kWp

Aus Gründen des Bürokratieabbaus entfallen laut BMF der Antrag auf Liebhaberei und die Einnahmenüberschussrechnung. Das heißt: Die Einspeisevergütung musst du bei einer begünstigten Anlage nicht versteuern.

Für unseren Beispielhaushalt mit 9,46 kWp und rund 480 € Einspeisevergütung im Jahr heißt das: keine Steuer auf die Einnahmen und keine Umsatzsteuer auf den Kaufpreis (Schätzung, kein Steuerrat).

Was der Nullsteuersatz in Euro bedeutet, zeigt unser Beispiel: Bei 16.400 € Gesamtpreis (Anlage 13.300 € plus Speicher 3.100 €) wären zum früheren Satz von 19 % rechnerisch rund 3.100 € Umsatzsteuer angefallen. Auf deiner Rechnung stehen diese 3.100 € heute nicht.

Fällt Gewerbesteuer an?

Die Verbraucherzentrale schreibt, dass Anlagen bis 30 kW auf Einfamilienhäusern von Einkommen- und Gewerbesteuer befreit sind. Das BMF stellt fest, dass bei einem Unternehmen, das sich ausschließlich auf den Betrieb einer begünstigten Anlage beschränkt und die Kleinunternehmerregelung nutzt, auf die steuerliche Anzeige und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung verzichtet werden kann.

Ob zusätzlich eine Gewerbeanmeldung bei deiner Gemeinde verlangt wird, lässt sich nicht pauschal beantworten. Frag bei der Gemeinde nach, oder lass dich beraten.

Was musst du trotz Steuerfreiheit melden?

Die Steuerfreiheit ersetzt keine anderen Pflichten:

  • Marktstammdatenregister: Neue Anlagen und Speicher musst du innerhalb von einem Monat nach der Inbetriebnahme registrieren, online bei der Bundesnetzagentur. Ohne Meldung droht der Verlust der Einspeisevergütung, bis sie nachgeholt ist.
  • Netzbetreiber: Die Anlage wird beim Netzbetreiber angemeldet, meist durch den Installationsbetrieb.
  • Rechnung aufbewahren: Sie belegt den Nullsteuersatz.

Wo sind Stolperfallen?

  • Rechnung mit 19 %: Lass den Satz korrigieren, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
  • Anlagen über 30 kWp: Hier gelten andere Regeln.
  • Strom an Mieter liefern: Dafür gelten gesonderte Regeln, hol dir Beratung.
  • Verkauf der Anlage oder des Hauses: Steuerliche Folgen kann nur ein Berater für deinen Fall einschätzen.

Eine Übersicht über alle Förderbausteine bietet die Seite Photovoltaik Förderung. Was eine Anlage kostet, siehst du auf der Seite Photovoltaik Kosten. Und was dein Dach hergibt, zeigt die kostenlose Dach-Analyse.

Kurzfazit

  • Kauf und Montage: 0 % Umsatzsteuer.
  • Einnahmen: steuerfrei bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, insgesamt bis 100 kWp.
  • Marktstammdatenregister: Pflicht, auch wenn keine Steuer anfällt.
  • Bei Sonderfällen wie Vermietung, Stromlieferung an Dritte oder größeren Anlagen: Steuerberater fragen.

Quellen

Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Gesetze und Verwaltungsvorgaben können sich ändern. Stand: 05.10.2026.

Häufige Fragen

Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?

Bei Anlagen im Rahmen von § 3 Nr. 72 EStG nicht: Die Einnahmen sind bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit (insgesamt höchstens 100 kWp) einkommensteuerfrei. Nach dem Bundesfinanzministerium entfällt dann auch die Einnahmenüberschussrechnung.

Muss ich für meine Photovoltaikanlage ein Gewerbe anmelden?

Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind steuerfreie Anlagen bis 30 kW von Einkommen- und Gewerbesteuer befreit. Ob die Gemeinde trotzdem eine Anmeldung verlangt, kannst du dort erfragen. Eine verbindliche Auskunft gibt dein Steuerberater.

Gilt der Nullsteuersatz auch für einen Speicher, den ich später nachrüste?

Nach dem Bundesfinanzministerium sind Speicher und die Erweiterung bestehender Anlagen vom Nullsteuersatz erfasst, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Im Zweifel hilft dein Steuerberater.

Gilt die Steuerbefreiung auch für Anlagen über 30 kWp?

Nein, hier gelten andere Regeln. Die Grenze liegt bei 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt bei 100 kWp. Für größere Anlagen brauchst du Beratung.